Kleingartenverein "Borsbergblick"e.V. zu Heidenau
                                     - Natürlich Erholen -

RECHT/ORDNUNG
Downloadbereich

Gartenordnung: 
Hier ist die aktuelle Gartenordnung von 2018.

Gartenordnung 14 Seiten (14MB)
Die Gartenordnung ist ein Regelwerk und Richtlinie für die Pächter
Gartenordnung2018.pdf (14.48MB)
Gartenordnung 14 Seiten (14MB)
Die Gartenordnung ist ein Regelwerk und Richtlinie für die Pächter
Gartenordnung2018.pdf (14.48MB)

Satzung:
Die neue Satzung wurde am 28.05.2022 zur Mitgliederversammlung beschlossen.


            https://www.lsk-kleingarten.de/rahmenkleingartenordung-rko/   
        NEU Ab 2022 nur Online
         mit den dazu gehörigen Anlagen 1-4 

Information zur Änderung der Rahmenkleingartenordnung Anlage 2:

Information zur Änderung der Rahmenkleingartenordnung Anlage 2
Information
MV Mitteilung Änderung RKO Anlage 2.pdf (216.71KB)
Information zur Änderung der Rahmenkleingartenordnung Anlage 2
Information
MV Mitteilung Änderung RKO Anlage 2.pdf (216.71KB)


Anlage 2 RKGO
Das ist die Änderung
RKO-Anlage-2.pdf (94.42KB)
Anlage 2 RKGO
Das ist die Änderung
RKO-Anlage-2.pdf (94.42KB)
Schadensmeldung SECURITAS
Schadensmeldungsformular zum Download für die Versicherung
Schadensmeldung SECURITAS.pdf (2.23MB)
Schadensmeldung SECURITAS
Schadensmeldungsformular zum Download für die Versicherung
Schadensmeldung SECURITAS.pdf (2.23MB)
Bauantrag für Bauprojekte im Garten
Bauantrag zum Download
Bauantrag ab 2021.pdf (4.31MB)
Bauantrag für Bauprojekte im Garten
Bauantrag zum Download
Bauantrag ab 2021.pdf (4.31MB)

Senden Sie bitte das Formular an:
kgv-borsbergblick(at)t-online.de

--> Das Formblatt ist noch gültig. (Stand 11/2023)

HINWEISE ZUM BAUANTRAG BITTE BEACHTEN !!!


Selbstablesekarte ELT/Wasser
Selbstablesekarte zum Download
Ablesekarte.pdf (192.31KB)
Selbstablesekarte ELT/Wasser
Selbstablesekarte zum Download
Ablesekarte.pdf (192.31KB)

Bitte beachten Sie:
Falsch oder unvollständig ausgefüllte Ablesekarten, und bei Pächtern die KEINE Ablesekarte abgegeben
haben, wirtd eine Pauschale mit Gebühr berechnet.

Elektro-Zähler-Austausch:

Zählerwechselbericht-->Bitte ALLES ausfüllen!
Erfassung der Stromzählerdaten nach Tausch
Zaehlerwechselbericht_2023.pdf (172.89KB)
Zählerwechselbericht-->Bitte ALLES ausfüllen!
Erfassung der Stromzählerdaten nach Tausch
Zaehlerwechselbericht_2023.pdf (172.89KB)

Achtung! Angabe Zählertyp nicht vergessen !!
Wechselstromzähler ist KEIN Zählertyp !! Es ist eine Zähler-Art.

Verkauf des Eigentums von der Parzelle:

Kaufvertrag-Formular
zur bilateralen Klärung
Kaufvertrag.pdf (462.46KB)
Kaufvertrag-Formular
zur bilateralen Klärung
Kaufvertrag.pdf (462.46KB)

 

Hier sind wichtige Auszüge aus der Rahmekleingartenordnung LSK,
was speziell auch unseren Gartenverein betrifft....
z.B. Befahren der Wege im Gatenverein 7.3

1Badebecken
1Badebecken
Befahren der Vereinswege
Befahren der Vereinswege
Elektronische Aufzeichnung-Drohnenflug
Elektronische Aufzeichnung-Drohnenflug
Entsorging-auch_Fäkalien
Entsorging-auch_Fäkalien
Recht auf eigene Kleingartenordnung
Recht auf eigene Kleingartenordnung
Nadelbaumarten
Nadelbaumarten
Umgang mit Asbest
Umgang mit Asbest
Verbrennen
Verbrennen

 Wichtig!

In der Mitgliederversammlung am 18.02.2023 wurde einstimmig beschlossen,
das sich jeder Pächter mit einer Gasanlage selbst um die regelmäßige Kontrolle im
gesetzlich vorgeschriebenen Turnus kümmert und ein Prüfprotokoll dem Vorstand zur
Archivierung zur Verfügung stellt.


Parkplatzordnung:

Jeder Parkplatz/Standplatz-Inhaber ist selbst für das sichere Abstellen seines Kfz´s verantwortlich.
Der Standplatz ist sauber und ölfrei zu halten. Bei Grasbewuchs ist ein regelmäßiges Schneiden
vom Standplatznutzer selbst zu erledigen oder zu organisieren.
Es existiert ein Pachtvertrag über das Gelände der Stellplätze,
wo gewisse Vorgaben einzuhalten sind:

- Keine Abfallablagerungen
- keine Errichtung von gewissen Schuppen, Lauben oder Car-Ports
- ständiges Sauberhalten der Grünfläche durch regelmäßigen Schnitt
- keine Ölwechsel oder Kfz-Reparaturen auf den Stellplätzen ausführen

Ordnung und Sicherheit auf den Wegen und an den Vereins-Grenzen:

Der Haupweg ist von jedem Parzellen-Pächter bis mittig vom Unkrautbewuchs frei zu halten und der ausgebrachte Split regelmäßig wieder breit zu ziehen.

Müll/Sperrmüll-Auslagerungen auf den alten Bahndamm und auf das angrenzende Friedhofsgelände sind prinzipiell untersagt.
Das angrenzende Friedhofsgelände ist prinzipiell sauber und frei von Auslagerungen zu halten.

Ruhezeiten:

Hinweis auf Einhaltung der Ruhezeiten


Die Ruhezeiten sind prizipiell einzuhalten.
Unnötiger Lärm ist zu vermeiden.
Die Eltern achten bitte auch auf Ihre Kinder,
auch, wenn es manchmal schwer umzusetzen ist. Elektrische oder verbrennungsmotor-betriebene Geräte sind in der Ruhezeit nicht zu nutzen.

Der Gartenverein ist ein Naherholungsgebiet,
wo alle Ihre Ruhe und Entspannung suchen.

Die Ruhezeiten wurden gemeinsam in einer
Mitgliedervollversammlung einstimig beschlossen und sind von jeden Gartenpächter zu kommunizieren und einzuhalten.



Wichtiger Hinweis zum Brandschutz:
Im gesamten Bereich des Kleingartenvereins, sowie auf dem alten Bahndamm und vor dem Hauptweg/Parkplatz ist offenes Feuer, sowie Feuer in Feuerschalen und Feuertonnen
nicht gern gesehen. Zu starke Rauchentwicklung bei Feuertonnen können belästigend wirken und nicht vermeidbarer Funkenflug bei Feuerschalen erhöhen das Risiko eines Brandes akut.
Ein offenes Feuer in unserer Gartenanlage zu betreiben ist sehr bedenklich.
Unsere Gartenfreunde sind alle Erwachsen mit Lebenserfahrung und dem genügenden Verständnis und der Intelligenz, selbst zu entscheiden, ob ein Feuer jeglicher Art notwendig ist.
Natürlich ist auf dem Festgelände/Naturspielplatz offenes Feuer zu Veranstaltungen nur unter vorheriger Anmeldung beim Vorstand und nur mit Brandschutzaufsicht gestattet.
In den Gärten ist das Grillen mit Holzkohle unter Verwendung handelsüblicher geeigneter Grillgeräte ohne Weiteres gestattet. Es ist für die Nutzung ein geeigneter feuerfester Standplatz auszuwählen und nach Abschluss für eine ausreichende Löschung der Glut zu sorgen.

!!!!Begründung!!!!:
Auch wenn jeder Gartenpächter ein Wasserfass oder eine Wasserleitung besitzt....
Der Grund ist die problematische Versorgung von Löschwasser für die Feuerwehr im Ernstfall,
und die Rauchbelästigung im Erholungsgebiet.
Die Löschwasserentnahmestellen sind vor dem Eingang Friedhof Heidenau Nord mit einem Oberflurhydrant und auf der Zierener Straße, etwas weiter von der Gartenanlage entfernt.
Es müssten mehrere 100m Schlauchlänge gelegt werden und von der Kiesgrube her ist der Zugang über den alten Bahndamm durch den Wassergraben nicht gewährleistet.
Wir bitten um Achtsamkeit und Verständnis, da wir Alle Erholung ohne Stress und Panik haben wollen.